Erbrecht

Das Erbrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die sich damit befassen, wem das Vermögen einer Person, die als Erblasser bezeichnet wird, nach ihrem Tode zustehen soll. Verstirbt nämlich der Erblasser stellt sich unweigerlich die Frage, was mit seinem Vermögen geschieht bzw. auf wen sein Vermögen übergehen soll. Um den Übergang des Vermögens auf die Erben zu regeln, besteht im Erbrecht die weitverbreitete Möglichkeit ein Testament zu errichten.
Für den Fall, dass weder ein Testament, noch ein Erbvertrag errichtet worden sind, sieht das BGB die Möglichkeit der gesetzlichen Erbfolge vor.